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29. Februar 2024
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Medienmitteilung des Regierungsstatthalteramtes Bern-Mittelland vom 29. Februar 2024
:
Beschwerden gegen die Abstimmung zur «Spez-Sek Lerbermatt» abgewiesen

Das Abstimmungsergebnis der Gemeinde Köniz zur Initiative «Ja zur Bildungsvielfalt - Ja zur Spez-Sek in der Lerbermatt» vom 19. November 2023 wird nicht aufgehoben. Die beiden beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland eingegangenen Beschwerden werden abgewiesen. Die Regierungsstatthalterin bewertet die Beeinflussung der Schulleitung an alle Eltern über die Kommunikationsplattform «Klapp» jedoch als unzulässig, sieht einen Einfluss auf das Abstimmungsresultat aber als unwahrscheinlich an.

Beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland sind zwei Beschwerden gegen die Abstimmung vom 19. November 2023 über die Initiative «Ja zur Bildungsvielfalt - Ja zur Spez-Sek in der Lerbermatt» eingegangen. In beiden Beschwerden wird insbesondere der Versand der Abstimmungsempfehlung der Schulleitungskonferenz Köniz durch die Schulleitungen via die Kommunikationsplattform der Schulen «Klapp» an alle Eltern und Erziehungsberechtigte der Schulkinder gerügt. Überdies wird die Abstimmungsbotschaft bemängelt.

Soweit die Abstimmungsbotschaft als Vorbereitungshandlung gerügt wird, sind beide Beschwerden verspätet eingereicht worden, weshalb die Regierungsstatthalterin diesbezüglich nicht auf die Beschwerden eintritt.

In Bezug auf die Rüge der Beeinflussung des Abstimmungsergebnisses durch den Versand der «Klapp-Nachricht» gelangt die Regierungsstatthalterin zum Schluss, dass die erfolgte «Klapp-Mitteilung» die Gebote der Sachlichkeit und Objektivität, die an behördliche Interventionen gestellt werden, vermissen lässt. Sie wertet diese demnach als unzulässige behördliche Intervention.

Zu beurteilen galt, inwiefern die nicht sachliche und nicht objektive Nachricht über die Kommunikationsplattform «Klapp» der Könizer Schulen das Abstimmungsergebnis entscheidend zu beeinflussen vermochte. Dies hat die Regierungsstatthalterin in ihrem Entscheid aus nachstehenden Gründen verneint.

Der Versand der «Klapp-Nachricht» erfolgte am 10. November 2023. Zu diesem Zeitpunkt hatte bereits ein gewisser Anteil der Stimmberechtigten abgestimmt, da diese spätestens seit 4. November 2023 über das Abstimmungsmaterial verfügten.

Im Anschluss an den Versand der «Klapp-Nachricht» erfolgte eine in den Medien stattfindende Diskussion über die Zulässigkeit der Nachricht. Der Gemeinderat verurteilte die Zweckentfremdung der Klapp-App in seiner Medienmitteilung vom 15. November 2023. Diese öffentliche Diskussion über den Versand der Nachricht hat die politisch Interessierten zum Thema sensibilisiert und dürfte dazu beigetragen haben, dass dem effektiven Inhalt der «Klapp-Nachricht» nicht mehr eine überragende Bedeutung im Abstimmungskampf zukam.

Die Stimmendifferenz betrug 2'212 Stimmen. Die Nachricht über die Kommunikationsplattform «Klapp» erhielten 4'087 Eltern respektive Erziehungsberechtige, das heisst potenziell 8'174 Personen. Wird ein Ausländeranteil von 19,5 % mitberücksichtigt, ergibt dies rund 6'580 Stimmberechtigte, welche durch die «Klapp-Nachricht» hätten beeinflusst worden sein können. Die Regierungsstatthalterin erachtet es als eher unwahrscheinlich, dass mindestens 1'106 Personen einzig durch die «Klapp-Nachricht» dazu bewegt worden sind, anders abzustimmen.

Schliesslich war die wesentliche Information dieser «Klapp-Nachricht», dass die Schulleitungskonferenz Köniz die Nein-Parole favorisierte, auch bereits in der Abstimmungsbotschaft enthalten, so dass diese Information nicht neu und einzigartig im Abstimmungskampf war.

Aus diesen gesamten Überlegungen rechtfertigt es sich für die Regierungsstatthalterin nicht, das Abstimmungsergebnis betreffend die Initiative «Ja zur Bildungsvielfalt - Ja zur Spez-Sek in der Lerbermatt» aufzuheben. Sie wies die Beschwerden ab, soweit sie auf diese eintrat.

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