Im Frühjahr 2025 beschlossen die Gemeinderäte Interlaken und Matten, dass die in diesen Gemeinden eingereichten Gemeindeinitiativen «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren!» gültig sind. In Interlaken erhoben gegen den Beschluss 42 natürliche und juristische Personen, in Matten eine Privatperson Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli.
Interlaken
Die Beschwerdeführenden beanstandeten unter anderem, die Initiative verstosse gegen den Grundsatz der Planbeständigkeit und sei auch darüber hinaus nicht mit dem übergeordneten Recht des Bundes, namentlich mit der Eigentums- und der Wirtschaftsfreiheit vereinbar.
Gemäss einem Grundsatzentscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern von 2021 sind in Wahl- und Abstimmungssachen nur Stimmberechtigte beschwerdeberechtigt. Deshalb trat der Regierungsstatthalter lediglich auf vier von insgesamt 23 verbleibenden Beschwerden ein. Er kam zum Schluss, dass die Initiative trotz offener Fragen zur Planbeständigkeit nicht als ungültig zu erklären sei. Im Zweifel sei zugunsten der Volksrechte zu entscheiden. Zudem lasse der Initiativtext genügend Spielraum, um eine rechtmässige Umsetzung sicherzustellen.
Matten
In Matten brachte der Beschwerdeführer zudem vor, dass der Beschluss des Gemeinderats betreffend Gültigkeit der Initiative gleich wie in Interlaken im amtlichen Anzeiger hätte veröffentlicht werden müssen, bevor sie der Gemeindeversammlung unterbreitet wurde. Deshalb sei die Annahme der Initiative durch die Gemeindeversammlung Matten vom 19. Juni 2025 ungültig und aufzuheben.
Hier kommt der Regierungsstatthalter zum Schluss, dass eine Publikation im amtlichen Anzeiger nicht nötig war. Ebenso weist er die analog zu den Interlakner Beschwerden erhobenen Einwände des Beschwerdeführers als unbegründet ab, wonach die Initiative auch in Matten gegen übergeordnetes Recht verstosse. Weder der Beschluss des Gemeinderates zur Gültigkeit der Initiative, als auch die Annahme der Initiative durch die Gemeindeversammlung werden aufgehoben.
Weiteres Vorgehen
Gegen beide Entscheide kann innerhalb von 30 Tagen je Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern erhoben werden.