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29. Juli 2022
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Medienmitteilung des Regierungsstatthalteramtes Bern-Mittelland vom 29. Juli 2022
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Regierungsstatthalterin bewilligt temporäre Unterkunft im Viererfeld für die Aufnahme von Schutzsuchenden aus der Ukraine

Die Regierungsstatthalterin Bern-Mittelland hat die Baubewilligung für die Errichtung der temporären Unterkunft im Viererfeld mit zugehörigen Anlagen für die Aufnahme von Schutzsuchenden aus der Ukraine, befristet auf drei Jahre, erteilt. Einer allfälligen Beschwerde gegen den Gesamtbauentscheid hat sie aus wichtigen Gründen die aufschiebende Wirkung entzogen.

Gegen das Baugesuch ging während der öffentlichen Bekanntmachung eine Einsprache von mehreren Personen ein. Dabei wurden verschiedene Punkte gerügt, wie beispielsweise das Bauen ohne Baubewilligung, das Bauen ohne vorgängige Überbauungsordnung in der Zone mit Planungspflicht (ZPP), die Zweckmässigkeit der Unterbringung von Flüchtlingen in Containern oder die Verletzung des ISOS-Inventars.

Gewisse Rügen, wie das Bauen ohne Baubewilligung, sind nicht im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens zu prüfen, sondern fallen in die Zuständigkeit der Baupolizeibehörde der Stadt Bern. Weitere geltend gemachte Rügen sind aus anderen Gründen nicht Gegenstand eines Baubewilligungsverfahrens. So ist beispielsweise Sinn und Zweckmässigkeit des Bauvorhabens im Baubewilligungsverfahren nicht zu prüfen. Sowohl der Verzicht auf die Ausarbeitung einer Überbauungsordnung als auch der Umgang mit dem ISOS- und anderen Inventaren erwiesen sich als gesetzeskonform. Letzteres insbesondere im Hinblick auf den provisorischen Charakter der Bauten.

Bei der eingehenden materiellen Prüfung wurden verschiedene Amts- und Fachstellen mit einbezogen. Diese stimmen dem Baugesuch zu. Nach umfassender Gesamtwürdigung hat die Regierungsstatthalterin sämtliche Einsprachepunkte als öffentlich-rechtlich unbegründet beurteilt.

Da die Unterbringung der ukrainischen Schutzsuchenden eine vordringliche Aufgabe der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) und mithin ein öffentliches Interesse gegeben ist, und auch in Zukunft mit einer grossen Zahl von Schutzsuchenden gerechnet werden muss, entzieht die Regierungsstatthalterin einer allfälligen Beschwerde an die Bau- und Verkehrsdirektion die aufschiebende Wirkung.

Notiz an die Redaktionen:

Auskünfte erteilt am 29. Juli 2022 zwischen 14.00 und 14.30 Uhr:

Ladina Kirchen, Regierungsstatthalterin, Tel. 031 635 94 00

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