Die Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung, die von den Stimmberechtigten am 24. September 2006 angenommen worden ist, sieht anstelle der heutigen 26 Amtsbezirke 10 Verwaltungskreise vor. Die Zahl der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter wird von 27 auf 10 reduziert. Im Zusammenhang mit der Reform den dezentralen Verwaltung hat der Regierungsrat gegenüber dem Grossen Rat festgehalten, nach der Genehmigung der Vorlage durch die Stimmberechtigten bis zur Inkraftsetzung allfällige Vakanzen bei Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthaltern durch den Einsatz von ordentlichen oder ausserordentlichen Stellvertretungen zuüberbrücken.
Dieser Grundsatz kommt nun zur Anwendung: Es wäre nicht sinnvoll, die frei werdende Magistratsfunktion für die Dauer von voraussichtlich rund zwei Jahren bis zum Inkrafttreten der Reform wieder zu besetzen, da der künftige Verwaltungskreis Bern-Mittelland nur nochüber einen Regierungsstatthalter bzw. eine Regierungsstatthalterin verfügen wird. Entsprechend hat der Regierungsrat beschlossen, auf die Durchführung einer Ersatzwahl zu verzichten. Dieser Beschluss wird mit der entsprechenden Rechtsmittelbelehrung amtlich publiziert.
Gemäss geltender Regelung vertreten sich im Amtsbezirk Bern die Regierungsstatthalterin und der Regierungsstatthalter gegenseitig. Bis zum Inkrafttreten der Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung wird somit die Regierungsstatthalterin II von Bern die Geschäfte des Regierungsstatthalters I stellvertretend führen.