Das seit dem 19. Juli 2022 im ganzen Kanton geltende Feuerverbot im Wald und Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) bleibt bis auf Weiteres in Kraft. Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe ist bis auf Widerruf untersagt. Ausserhalb der Verbotszonen dürfen Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfacht werden. Bei Wind ist ganz darauf zu verzichten. Die Anweisungen der lokalen Behörden sind zu befolgen.
Das Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Bern überwacht die Waldbrandgefahr laufend. Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise: www.be.ch/waldbrandgefahr
Was gilt bei einem Feuerverbot?
Zu welchem Regierungsstatthalteramt bzw. Verwaltungskreis gehört meine Wohngemeinde?