Ein Feuerverbot wird erlassen, wenn das Wald- und Flurbrandrisiko hoch ist.
Dort, wo ein Feuerverbot in Kraft ist, sind alle Feuerquellen verboten, die einen Brand auslösen können.
Im Kanton Bern werden folgende Feuerverbote unterschieden:
- Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe, bis 50 Meter Abstand zum Waldrand. Ausserhalb dieser Verbotszone sind Feuer mit höchster Vorsicht erlaubt.
- Feuerverbot im Freien, die Verbotszone umfasst damit den gesamten Aussenbereich inkl. Siedlungsgebiet.
Ist ein Feuerverbot in Kraft, dann ist im jeweiligen Geltungsbereich verboten
Trotz Feuerverbot ist im jeweiligen Geltungsbereich mit erhöhter Vorsicht erlaubt
Gestützt auf die Beurteilung der Waldbrandgefahr durch das Amt für Wald und Naturgefahren, können die Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern Feuerverbote aussprechen.
Weitere Auskünfte zu den Feuerverboten erteilt das zuständige Regierungsstatthalteramt.
Weitere Dokumente
Konzept Feuerverbot wegen Waldbrandgefahr im Kanton Bern
Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe: was gilt?
Weitere Informationen zur Waldbrandgefahr sowie zur aktuellen Gefahrensituation finden Sie auf der Homepage des Amtes für Wald und Naturgefahren.
Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern
Im Kanton Bern sind zehn Regierungsstatthalterämter tätig. Bitte kontaktieren Sie das für Sie zuständige Regierungsstatthalteramt.