Seit vielen Jahren sehen sich zahlreiche Gemeinden der Region konfrontiert mit Besuchen von ausländischen Fahrenden, meist verbunden mit illegalen Landbesetzungen. Diese führen in den betroffenen Gemeinden jeweils zu massgeblichen Beeinträchtigungen der öffentlichen Ordnung und verursachen einen unverhältnismässigen Aufwand. In den Jahren 2018 und 2019 beruhigte sich die Situation vorübergehend stark und es kam nur vereinzelt zu illegalen Landbesetzungen. Der Grund hierfür war, dass während dieser Zeit in den Gemeinden Brügg und Gampelen provisorische Transitplätze betrieben wurden. Dies führte dazu, dass weitere ausländische Fahrende die Region mieden und sich andere Standorte suchten, um sich niederzulassen.
Nachdem die provisorischen Plätze geschlossen wurden, kam es in den darauffolgenden Jahren zu zahlreichen illegalen Landbesetzungen in der Region rund um Biel und dem Seeland. Der vom Kanton Bern geplante definitive Transitplatz in Wileroltigen wird voraussichtlich erst ab 2025 eröffnet werden und bis dahin noch keine Entlastung bieten können. Aufgrund der weiter anhaltenden Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation in Europa kann nicht damit gerechnet werden, dass in den kommenden Jahren weniger Fahrende in die Schweiz kommen werden. In Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Regierungsstatthalterämtern Seeland und Biel/Bienne, der Stadt Biel, der Kantonspolizei Bern, der Koordinationsstelle Fahrende des Kantons Bern sowie weiterer betroffener Stellen ist in den vergangenen Jahren mit Unterstützung des Vereins seeland.biel/bienne eine gemeinsame Strategie für die Behandlung der Fahrenden-Thematik entwickelt worden, welche die Zustimmung der meisten Gemeinden der Region gefunden hat. Diese basiert auf folgenden Grundsätzen:
- Eine Mehrheit der betroffenen Gemeinden erklärt, in der hier behandelten Thematik zusammenzuarbeiten und sich solidarisch mit einem Geldbetrag an die Stadt Biel zu beteiligen.
- Auf dem Gemeindegebiet von Biel wird ein provisorischer Transitplatz für ausländische Fahrende errichtet.
- Der operative Betrieb des Platzes wird durch die Stadt Biel sichergestellt.
- Die Investitionskosten für die Erstellung des Platzes werden vom Kanton getragen.
- Die Betriebskosten werden über Einnahmen durch von den Fahrenden zu erhebende Benutzungsgebühren gedeckt.
- Mit dem Platz soll Raum für max. 40 Gespanne bereitgestellt werden.
- Der Platz muss niederschwellig mit Toiletten, Strom- und Trinkwasseranschlüssen ausgerüstet werden.
- Die korrekte Abfallentsorgung muss sichergestellt werden.
- Die Öffnungszeiten des Platzes werden auf 6 Monate im Jahr festgelegt.
- Es wird ein Platzreglement erstellt, dessen Umsetzung strikt durchgesetzt wird.
- Strafrechtliche Verstösse – bspw. gegen die Umweltschutzgesetzgebung – werden geahndet.
- Von den Benutzerinnen und Benutzern des Platzes wird ein mindestens kostendeckender Betrag erhoben.
Im Falle weiterer illegaler Besetzungen werden die kommunalen und kantonalen Behörden entschieden eingreifen. Sie erwarten auch, dass die privaten Eigentümer die notwendigen Massnahmen ergreifen, um solche zu verhindern.
Die betroffenen Stellen sind überzeugt, dass die gemeinsam mit den Gemeinden der Region gefundene Lösung in der Thematik der illegalen Landbesetzungen durch Fahrende zu einer massiven Entschärfung führen wird.