Die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter des Kantons Bern sind erste Beschwerdeinstanz für die Beurteilung von Beschwerden gegen Verfügungen und andere Akte kommunaler Behörden, soweit kein spezialgesetzlicher Rechtsweg an eine andere Instanz vorgesehen ist.
Typische Sachgebiete
Typische Sachgebiete, betreffend die man in der Regel eine Beschwerde bei den Regierungsstatthalterämtern einreichen kann:
- Kommunale Verfügungen, insbesondere im Zusammenhang mit folgenden Sachgebieten:
- Erhebung von öffentlich-rechtlichen Abgaben durch kommunale Behörden (beispielsweise Gebühren)
- Verkehrsmassnahmen auf Gemeindestrassen (beispielsweise Temporeduktionen oder Fahrverbote)
- Öffentliche Beschaffung durch kommunale Behörden
- wirtschaftliche Sozialhilfe
- Alimentenbevorschussung (NICHT mit Beschwerde anfechtbar durch die Person, welche die Alimente schuldet)
- Betreuungsgutscheine
- Personalrecht (beispielsweise betreffend Beendigung von Arbeitsverhältnissen oder Arbeitszeugnissen), soweit die betroffene Person nicht privatrechtlich bei der Gemeinde angestellt ist.
- Datenschutz (beispielsweise Verweigerung der Einsicht in die Daten, welche die Gemeinde im Zusammenhang mit einer Person bearbeitet, oder Verweigerung der Berichtigung von Daten)
- Ordentliche Einbürgerung
- Ausgleich von Planungsvorteilen im Sinne der Baugesetzgebung (Mehrwertabgabe)
- Erbrechtliche Verfügungen (beispielsweise Anordnung eines Erbschaftsinventars oder einer Erbschaftsverwaltung)
- Wahlen und Abstimmungen in kommunalen Angelegenheiten, einschliesslich Vorbereitungshandlungen
- Kommunale Erlasse (Reglemente und Verordnungen)
- Weitere Beschlüsse der kommunalen Behörden, soweit dagegen kein anderes Rechtsmittel möglich ist
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren
Die zu beachtenden Informationen über das Beschwerdeverfahren beim Regierungsstatthalteramt entnehmen Sie dem Informationsblatt.
Zuständiges Regierungsstatthalteramt
Die Beschwerde ist bei der Regierungsstatthalterin oder beim Regierungsstatthalter am Sitz der betroffenen/verfügenden kommunalen Behörde einzureichen.
Rechtsberatung/-auskunft
Die Regierungsstatthalterämter dürfen im Zusammenhang mit Angelegenheiten, in welchen sie Beschwerdeinstanz sind, keine Rechtsberatung betreiben und keine Rechtsauskünfte erteilen.
Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an eine juristische Fachperson:
Anwaltssuche des Schweizerischen Anwaltsverbandes (SAV)
Anwaltssuche des Bernischen Anwaltsverbandes (BAV)
Rechtsauskunftsstellen des Bernischen Anwaltsverbandes (BAV)
Rechtliche Grundlagen
Anwendbares Verfahrensrecht
Unter Vorbehalt spezialgesetzlicher Bestimmungen gilt das Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG).
Zugang zu den Gesetzessammlungen des Bundes und des Kantons Bern
Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern
Im Kanton Bern sind zehn Regierungsstatthalterämter tätig. Bitte kontaktieren Sie das für Sie zuständige Regierungsstatthalteramt.