Sie möchten ein Erbe ausschlagen? Untenstehend beschreiben wir Ihnen die Vorgehensweise.
Schritt1
Nehmen Sie sich das Formular Erbschaftsausschlagung von unserer Homepage zur Hilfe.
Schritt2
Dokument online ausfüllen:
Speichern Sie das Dokument (siehe Ziffer 1) lokal ab, bevor Sie mit dem Ausfüllen beginnen. Öffnen Sie das Formular danach vom lokalen Speicherort mit einem gängigen PDF-Programm (z.B. Adobe Reader oder PDF-XChange Editor). Füllen Sie die Felder im Formular mit den erforderlichen Werten aus.
Hinweis: Beim Wohnort des Verstorbenen die entsprechende Gemeinde auswählen. Das Regierungsstatthalteramt inkl. Adresse wird dadurch automatisch ausgefüllt.
Von Hand ausfüllen:
Drucken Sie das Dokument, welches Sie unter Ziffer 1 finden. Füllen Sie das Formular vollständig aus und versehen Sie es mit der Postadresse des zuständigen Regierungsstatthalteramtes.
Schritt3
Versehen Sie das Formular mit Ihrer Unterschrift.
Schritt4
Senden Sie das ausgedruckte und unterschriebene Formular an das zuständige Regierungsstatthalteramt.
Hinweis
Eltern können mit einem Formular für sich und ihre minderjährigen Kinder gemeinsam ausschlagen. Volljährige Nachkommen müssen für sich selber ausschlagen und dazu ein eigenes Formular ausfüllen.
Ausschlagungsfristen
Die Ausschlagung müssen Sie innerhalb von drei Monaten, seit Sie vom Tod wissen, beim zuständigen Regierungsstatthalteramt einreichen. Ansonsten haben Sie die Erbschaft angenommen.
Ist ein Erbschaftsinventar angeordnet worden, beträgt die Frist 3 Monate nach Abschluss des Erbschaftsinventars.
Ist ein öffentliches Inventar angeordnet worden, beträgt die Frist 1 Monat nach Abschluss des Inventars resp. 1 Monat nach Ablauf der einmonatigen Frist der Einsicht in das Inventar.
Rechtliche Grundlagen
Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern
Im Kanton Bern sind zehn Regierungsstatthalterämter tätig. Bitte kontaktieren Sie das für Sie zuständige Regierungsstatthalteramt.