Bei jedem Todesfall ist ein Siegelungsprotokoll auszufüllen. Diese Massnahme soll die Erbmasse sichern und die Inventaraufnahme erleichtern. Zuständig für die Siegelung ist die Gemeinde. Untenstehend beschreiben wir Ihnen den Ablauf.
Schritt1
Bei einem Todesfall in Ihrer Familie nimmt jemand von der Gemeinde mit Ihnen Kontakt auf.
Schritt2
Gemeinsam wird ein Siegelungstermin vereinbart.
Schritt3
Die oder der Siegelungsbeauftragte notiert die vorhandenen Vermögenswerte, die vermutlichen Erbinnen und Erben und weitere Angaben im Siegelungsprotokoll.
Ab 2024 wird phasenweise das digitale Siegelungsprotokoll eingeführt.
Schritt4
Anschliessend stellt die Gemeinde das Siegelungsprotokoll dem zuständigen Regierungsstatthalteramt zu.
Schritt5
Oft ist ein Inventar nötig. In diesem Fall beauftragen wir damit die Notarin oder den Notar, die oder den Sie im Siegelungsprotokoll angegeben haben. Wenn es kein Inventar braucht, teilen wir Ihnen dies mit.
Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern
Im Kanton Bern sind zehn Regierungsstatthalterämter tätig. Bitte kontaktieren Sie das für Sie zuständige Regierungsstatthalteramt.