Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zum Testament, dem Erbvertrag und dem Erbenschein.
Testament, Erbvertrag
Wer ein Testament hat, kann dieses selber aufbewahren oder bei einem Notariat oder der Wohngemeinde aufbewahren lassen. Erbverträge bewahren in der Regel die Notariate auf.
Besitzen Sie solche Unterlagen Ihrer verstorbenen Angehörigen, müssen Sie diese sogleich bei deren Wohnsitzgemeinde abgeben.
Erbenschein
Für die Auszahlung von Geld oder die Saldierung der Konten der verstorbenen Person verlangen viele Banken einen Erbenschein. Diesen stellen Notarinnen oder Notare aus. Wenn die Gemeinde ein Testament eröffnet hat, kann auch sie einen Erbenschein ausstellen.
Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern
Im Kanton Bern sind zehn Regierungsstatthalterämter tätig. Bitte kontaktieren Sie das für Sie zuständige Regierungsstatthalteramt.