Das Abbrennen von Feuerwerk beeinträchtigt Mensch und Umwelt. Die dafür nötige Bewilligung erteilt grundsätzlich die Gemeindepolizeibehörde. Auf dem Brienzersee, Thunersee und Bielersee erteilt der zuständige Regierungsstatthalter bzw. die Regierungsstatthalterin solche Bewilligungen und definiert die erforderlichen Auflagen.
Wie Sie vorgehen müssen und welche Angaben wir von Ihnen benötigen, erfahren Sie hier.
Schritt1
Füllen Sie den Antrag für die Bewilligung eines Feuerwerkes auf einem See vollständig aus.
Schritt2
Legen Sie dem Antrag folgende Unterlagen bei:
- Nachweis der Haftpflichtversicherung
- Situationsplan
- Programm
Schritt3
Senden Sie den Antrag inkl. Beilagen mindestens 2 Monate vor dem Anlass dem zuständigen Regierungsstatthalteramt per Post zu.
Das Gesuch ist im Original (Unterlagen in Kopie) einzureichen.
Zuständiges Regierungsstatthalteramt
- Brienzersee: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
- Thunersee: Regierungsstatthalteramt Thun
- Bielersee: Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne
Schritt4
Das Regierungsstatthalteramt wird den Bericht der Anstössergemeinden, der Gewässerpolizei, der konzessionierten Schifffahrtsgesellschaft (BLS oder BSG) sowie des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamts einholen.
Schritt5
Anschliessend erhalten Sie vom zuständigen Regierungsstatthalteramt den Entscheid, ob Ihr Feuerwerk auf einem See bewilligt wird.
Hinweise
Bei der Planung von Feuerwerken ist auf das Ruhebedürfnis der Bevölkerung, die Sicherheit und auf die Natur Rücksicht zu nehmen. Zudem dürfen gemäss dem Gesetz über die Ruhe an hohen Festtagen an folgenden Festtagen keine Veranstaltungen durchgeführt werden: Karfreitag, Ostern, Auffahrt, Pfingsten, Eidgenössischer Dank-, Buss- und Bettag und Weihnachten.
→ Gesetz über die Ruhe an öffentlichen Feiertagen (FRG, BSG 555.1)
Bei unvollständigen oder kurzfristig eingereichten Unterlagen, Überschneidung mit einem anderen Anlass oder aus polizeilichen Gründen kann die Durchführung des Feuerwerkes verweigert werden.
Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern
Im Kanton Bern sind zehn Regierungsstatthalterämter tätig. Bitte kontaktieren Sie das für Sie zuständige Regierungsstatthalteramt.