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Betriebsbewilligung Handel mit alkoholischen Getränken

Sie möchten alkoholische Getränke verkaufen? Ob Sie dies dürfen und wie Sie vorgehen müssen, erfahren Sie hier.

Das Gastgewerbegesetz schreibt vor, wer alkoholische Getränke verkaufen darf (vgl. Auszug aus dem geltenden Recht).

Schritt
1

Füllen Sie das Gesuch um Betriebsbewilligung Handel mit alkoholischen Getränken vollständig aus.

Gesuch um Betriebsbewilligung Handel mit alkoholischen Getränken

Schritt
2

Legen Sie Ihrem Gesuch folgende Dokumente bei:

Schritt
3

Das vollständige Gesuch inkl. Beilagen geben Sie der Gemeinde ab, in der sich der Betrieb befindet.

Schritt
4

Die Gemeinde prüft die Vollständigkeit des Gesuchs und schickt es zusammen mit ihrem Antrag weiter an das zuständige Regierungsstatthalteramt.

Schritt
5

Das Regierungsstatthalteramt prüft das Gesuch. Sofern alle Vorgaben eingehalten werden können und das Gesuch vollständig ist, stellt das Regierungsstatthalteramt die Bewilligung aus.

Merkblätter Betriebsbewilligung

Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern

Im Kanton Bern sind zehn Regierungsstatthalterämter tätig. Bitte kontaktieren Sie das für Sie zuständige Regierungsstatthalteramt.

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