Sie möchten alkoholische Getränke verkaufen? Ob Sie dies dürfen und wie Sie vorgehen müssen, erfahren Sie hier.
Das Gastgewerbegesetz schreibt vor, wer alkoholische Getränke verkaufen darf (vgl. Auszug aus dem geltenden Recht).
Schritt1
Füllen Sie das Gesuch um Betriebsbewilligung Handel mit alkoholischen Getränken vollständig aus.
Gesuch um Betriebsbewilligung Handel mit alkoholischen Getränken
Schritt2
Legen Sie Ihrem Gesuch folgende Dokumente bei:
- aktueller Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate; Original oder elektronisch, digital signierter Auszug)
→ Bestellung Strafregisterauszug - Der Privatauszug (admin.ch) - Kopie bisherige Betriebsbewilligung
- Jugendschutzkonzept
- Sortimentsliste
Schritt3
Das vollständige Gesuch inkl. Beilagen geben Sie der Gemeinde ab, in der sich der Betrieb befindet.
Schritt4
Die Gemeinde prüft die Vollständigkeit des Gesuchs und schickt es zusammen mit ihrem Antrag weiter an das zuständige Regierungsstatthalteramt.
Schritt5
Das Regierungsstatthalteramt prüft das Gesuch. Sofern alle Vorgaben eingehalten werden können und das Gesuch vollständig ist, stellt das Regierungsstatthalteramt die Bewilligung aus.
Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern
Im Kanton Bern sind zehn Regierungsstatthalterämter tätig. Bitte kontaktieren Sie das für Sie zuständige Regierungsstatthalteramt.