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Überzeitbewilligung für frei wählbare Anlässe

Ein Gastgewerbebetrieb kann pro Jahr grundsätzlich maximal 24 Überzeitbewilligungen für frei wählbare Anlässe beziehen. Wie Sie vorgehen müssen, um diese zu erhalten und anschliessend einzulösen, erfahren Sie hier.

Schritt
1

Füllen Sie das Gesuch um Überzeitbewilligung für frei wählbare Anlässe Gastgewerbe vollständig aus.

Gesuch um Überzeitbewilligung für frei wählbare Anlässe Gastgewerbe

Schritt
2

Das vollständige Gesuch reichen Sie bei der Gemeinde ein, in der sich der Betrieb befindet.

Schritt
3

Die Gemeinde prüft die Vollständigkeit des Gesuchs und schickt es zusammen mit ihrem Antrag weiter an das zuständige Regierungsstatthalteramt.

Schritt
4

Das zuständige Regierungsstatthalteramt prüft das Gesuch. Sofern alle Vorgaben eingehalten werden können und das Gesuch vollständig ist, stellt es die Überzeitbewilligung/en nur gegen Vorauszahlung aus.

Schritt
5

Wenn von einer Überzeitbewilligung Gebrauch gemacht werden soll, muss die Bewilligung bis spätestens um 00.30 Uhr ausgefüllt sein. Die Überzeitbewilligung ist für allfällige Kontrollen bei der Kasse bereitzulegen.

Schritt
6

Am nächsten Tag ist das weisse Original an das zuständige Regierungsstatthalteramt zurückzusenden.

Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern

Im Kanton Bern sind zehn Regierungsstatthalterämter tätig. Bitte kontaktieren Sie das für Sie zuständige Regierungsstatthalteramt.

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