Logo Kanton Bern / Canton de BerneRegierungsstatthalterämter

Vereinslokale

Jedes Vereinslokal muss mittels Meldeformular bei der Gemeinde gemeldet werden. 

Lokale von Vereinen sind dem kantonalen Gastgewerbegesetz unter bestimmten Voraussetzungen nicht unterstellt (vgl. Auszug aus dem geltenden Recht).  

Schritt
1

Füllen Sie das Meldeformular Vereinslokale vollständig aus.

Meldeformular Vereinslokale

Schritt
2

Das vollständige Meldeformular inkl. Beilagen geben Sie der Gemeinde ab, in der sich das Lokal befindet.

Beilagen:

  • Statuten

Schritt
3

Die Gemeinde prüft die Vollständigkeit des Meldeformulars und schickt es zusammen mit ihrem Antrag weiter an das zuständige Regierungsstatthalteramt.

Schritt
4

Das Regierungsstatthalteramt prüft das Meldeformular. Anschliessend wird entschieden, ob das Lokal bewilligungsfrei betrieben werden kann oder eine Bewilligung notwendig ist (vgl. Auszug aus dem geltenden Recht).

Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern

Im Kanton Bern sind zehn Regierungsstatthalterämter tätig. Bitte kontaktieren Sie das für Sie zuständige Regierungsstatthalteramt.

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