Das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) wurde zu statistischen Zwecken erstellt. Es dient Forschungs- und Planungszwecken für die Ausführung von gesetzlichen Aufgaben auf Ebene des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden.
Das Bundesamt für Statistik führt das GWR in enger Zusammenarbeit mit kommunalen Ämtern sowie Fachstellen von Bund und Kantonen.
Das GWR enthält Informationen zu Bauprojekten, Gebäuden, Wohnungen, Gebäudeeingängen und Strassen.
Kantonale Koordinationsstelle GWR
Gemäss Verordnung über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (SR 431.841) müssen die Kantone, unter Mitwirkung der Gemeinden, bis Ende 2021 alle Gebäude in das Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) eintragen.
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat beschlossen, dass die Geschäftsstelle der Regierungsstatthalterämter die Aufgaben der kantonalen Koordinationsstelle GWR übernimmt und gegenüber dem Bundesamt für Statistik als Ansprech- und Kontaktstelle zur Verfügung steht.
Als kantonale Koordinationsstelle ist die Geschäftsstelle der Regierungsstatthalterämter für die Überprüfung der Quartalsabschlüsse zuständig und regelt allgemeine Koordinations- und Vollzugsaufgaben im Auftrag des Bundesamt für Statistik.
Projekt GWR - Erweiterung
Dieses Merkblatt hat zum Ziel, die Arbeiten zur Umsetzung des Projekts Erweiterung GWR in den Kantonen zu unterstützen. Es zeigt wichtige Aspekte die bei der Bereinigung der Daten zu berücksichtigen sind. Das Merkblatt richtet sich in erster Linien an die Vermessungsbüros und die Gemeinde die gemeinsam die Bereinigung der Daten vornehmen.
Merkblatt zur Umsetzung des Projekts Erweiterung GWR: Kohärenz AV-GWR
Abschlussbericht Projekt GWR – Erweiterung
Konzept zur Sicherstellung der Datenkonistenz zwischen GWR und AV nach Abschluss der Erweiterung GWR
Verordnung und Weisungen
Verordnung über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister(GWR) vom 9. Juni 2017 (SR 431.841)
BSIG-Nr. Nr. 2/215.341/1.7 - Erfassung der Gebäude in der amtlichen Vermessung (AV) und im Gebäude- und Wohnungsregister (GWR)
Weisung zur Erfassung der Gebäude in der amtlichen Vermessung (AV) und im Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) (Version 1.1)
Weitere aktuelle und interessante Informationen rund ums Gebäude- und Wohnungsregister finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Statistik.
Homepage Bundesamt für Statistik; Eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister