Das bäuerliche Bodenrecht regelt den Rechtsverkehr mit landwirtschaftlichem Boden durch Bestimmungen über den Erwerb, die Teilung und Verpfändung. Hier informieren wir Sie darüber, wie Sie vorgehen, wenn Sie ein Gesuch im Zusammenhang mit dem bäuerlichen Bodenrecht einreichen möchten.
Grundsätzliches zum bäuerlichen Bodenrecht
Das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht vom 4. Oktober 1991 (BGBB; SR 211.412.11) ist auf den 1. Januar 1994 in Kraft getreten. Es regelt den Rechtsverkehr mit landwirtschaftlichem Boden durch Bestimmungen über den Erwerb, die Teilung und Verpfändung. Die darin enthaltenen Vorschriften schränken die Verfügungsfreiheit des landwirtschaftlichen Grundeigentümers ein und bedeuten eine Beschneidung seiner Eigentumsrechte. Diese ordnungspolitischen Massnahmen sollen die Zielsetzung, wie sie in Art. 1 Abs. 1 BGBB umschrieben ist, garantieren. Es sind dies folgende Ziele:
- die Förderung und Erhaltung von Familienbetrieben als Grundlage einer leistungsfähigen Landwirtschaft;
- Stärkung der rechtlichen Stellung des Selbstbewirtschafters einschliesslich derjenigen des Pächters beim Erwerb landwirtschaftlichen Grundeigentums;
- Bekämpfung übersetzter Preise für landwirtschaftlichen Boden.
Gesuch bäuerliches Bodenrecht
Sie möchten ein Gesuch betreffend das bäuerliche Bodenrecht einreichen? Wie Sie vorgehen müssen und welche Angaben wir von Ihnen benötigen, erfahren Sie hier.
Schritt1
Füllen Sie das Gesuch betreffend das bäuerliche Bodenrecht vollständig aus.
Schritt2
Legen Sie die gemäss dem Gesuchsformular erforderlichen Beilagen Ihrem Gesuch bei.
Wichtig: Reichen Sie bitte unbedingt alle verlangten Beilagen ein.
Schritt3
Senden Sie das Gesuch mit allen Beilagen an das zuständige Regierungsstatthalteramt.
Schritt4
Anschliessend erhalten Sie vom zuständigen Regierungsstatthalteramt den Entscheid, ob Ihr Gesuch bewilligt wird.
Rechtliche Grundlagen
Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht vom 4. Oktober 1991 (BGBB; SR 211.412.11)
Verordnung über das bäuerliche Bodenrecht vom 4. Oktober 1933 (VBB; SR 211.412.110)
Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (BewG; SR 211.412.41)
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (EG BewG; BSG 215.126.1)
Gesetz über das bäuerliche Boden- und Pachtrecht vom 21. Juni 1995 (BPG; BSG 215.124.1)
Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern
Im Kanton Bern sind zehn Regierungsstatthalterämter tätig. Bitte kontaktieren Sie das für Sie zuständige Regierungsstatthalteramt.