Um im Kanton Bern einen Gastgewerbebetrieb zu eröffnen oder zu übernehmen, benötigen Sie eine Betriebsbewilligung Gastgewerbe. Wie Sie vorgehen müssen und welche Angaben wir von Ihnen benötigen, erfahren Sie hier.
Schritt1
Prüfen Sie vorgängig, ob die erforderliche Baubewilligung vorliegt.
Schritt2
Füllen Sie das Gesuch um Betriebsbewilligung Gastgewerbe vollständig aus.
Schritt3
Legen Sie dem Gesuch folgende Dokumente bei:
- aktueller Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate; Original oder elektronisch, digital signierter Auszug)
→ Bestellung Strafregisterauszug - Der Privatauszug (admin.ch) - Kopie Fähigkeitsausweis oder Anmeldebestätigung für Ausbildungsmodule und Prüfungsdaten
- Getränkekarte
- Falls vorhanden: Kopie bisherige Betriebsbewilligung/en
- Betriebs-, Musikkonzept, Mietverträge, Anstellungsverträge, Stellenbeschriebe, etc.
→ Vorlage Betriebskonzept
Schritt4
Für eine Betriebsbewilligung E (Lokal für nicht öffentliche Veranstaltungen) können Sie diesen Schritt überspringen.
Erstellen Sie die Dokumentation zur Selbstkontrolle und reichen Sie diese zusammen mit dem Gesuch um Betriebsbewilligung Gastgewerbe dem Kantonalen Laboratorium Bern ein.
Anleitung zum Erstellen einer Selbstkontrolle
Kantonales Laboratorium
Muesmattstrasse 19
3012 Bern
+41 31 633 11 11
info.kl@be.ch
Schritt5
Das vollständige Gesuch inkl. Beilagen und Unterschrift vom Kantonalen Laboratorium geben Sie bei der Gemeinde ab, in der sich der Gastgewerbebetrieb befindet.
Schritt6
Die Gemeinde prüft die Vollständigkeit des Gesuchs und schickt es zusammen mit ihrem Antrag weiter an das zuständige Regierungsstatthalteramt.
Schritt7
Das Regierungsstatthalteramt prüft das Gesuch. Sofern alle Vorgaben eingehalten werden können und das Gesuch vollständig ist, stellt das Regierungsstatthalteramt die Bewilligung aus.
Merkblätter
- Merkblatt Betriebsbewilligung A (Öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank)
- Merkblatt Betriebsbewilligung B (Öffentlicher Gastgewerbebetrieb ohne Alkoholausschank)
- Merkblatt Betriebsbewilligung C (Nicht öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank)
- Merkblatt Betriebsbewilligung D (Nicht öffentlicher Gastgewerbebetrieb ohne Alkoholausschank)
- Merkblatt Betriebsbewilligung E (Lokal für nicht öffentliche Veranstaltungen)
Fumoir
Wenn Sie in Ihrem Gastgewerbebetrieb ein Fumoir einrichten möchten, benötigen Sie die entsprechenden Bewilligungen. Prüfen Sie vorgängig, ob die erforderliche Baubewilligung vorliegt. Bitte füllen Sie das Gesuch um Betriebsbewilligung eines Fumoirs Gastgewerbe vollständig aus. Das Gesuch reichen Sie anschliessend der Gemeinde ein.
Alkoholfreie Getränke: Preisvergleich
Gastgewerbebetriebe mit Alkoholausschank müssen mindestens drei alkoholfreie Getränke billiger anbieten als das billigste alkoholhaltige Getränk in der gleichen Menge (Art. 28 GGG). Der folgende Rechner dient Ihnen, korrekte Getränkekarten zu erstellen.
Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern
Im Kanton Bern sind zehn Regierungsstatthalterämter tätig. Bitte kontaktieren Sie das für Sie zuständige Regierungsstatthalteramt.