Sie möchten eine Veranstaltung organisieren und benötigen dafür eine gastgewerbliche Einzelbewilligung? Wie Sie vorgehen müssen und welche zusätzlichen Angaben wir von Ihnen brauchen, erfahren Sie hier.
Hinweis
Falls Sie unsicher sind, ob Sie für Ihre Veranstaltung eine Bewilligung benötigen, kontaktieren Sie bitte die Gemeinde, in der der Anlass stattfinden wird.
Schritt1
Füllen Sie das Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung vollständig aus.
Digitales Gesuchsverfahren
Ab 2024 wird phasenweise das digitale Gesuchsverfahren eingeführt. Bitte prüfen Sie, ob Ihre Gemeinde im digitalen Gesuchsformular zur Auswahl steht.
Gesuchsformular als PDF-Datei
Schritt2
Legen Sie die gemäss dem Gesuchsformular erforderlichen Beilagen Ihrem Gesuch bei.
Schritt3
Das Gesuch inkl. Beilagen reichen Sie bei der Gemeinde ein, in der die Veranstaltung stattfinden wird.
Schritt4
Die Gemeinde prüft die Vollständigkeit des Gesuchs und schickt es zusammen mit ihrem Antrag weiter an das zuständige Regierungsstatthalteramt.
Schritt5
Das Regierungsstatthalteramt prüft das Gesuch. Sofern alle Vorgaben eingehalten werden können und das Gesuch vollständig ist, stellt das Regierungsstatthalteramt die Bewilligung aus.
Merkblätter
Weitere nützliche Unterlagen / Informationen
Unterlagen für Grossanlässe
Meldung für Veranstaltungen über 93 dB(A)
Bei lauten Musikveranstaltungen über 93dB(A) sind Vorkehrungen zum Schutz des Publikums vor Gehörschäden nötig. Zudem ist spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung das Formular "Meldung für Veranstaltungen über 93 db(A) gemäss V-NISSG" bei der zuständigen Gemeinde einzureichen.
Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern
Im Kanton Bern sind zehn Regierungsstatthalterämter tätig. Bitte kontaktieren Sie das für Sie zuständige Regierungsstatthalteramt.