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Digitales Gesuchsformular Betriebsbewilligung Gastgewerbe

Diese Seite beinhaltet das digitale Gesuchsformular für eine Betriebsbewilligung Gastgewerbe. Das Projekt befindet sich in der Pilotphase und wird gestaffelt in den Gemeinden eingeführt.

Um im Kanton Bern einen Gastgewerbebetrieb zu eröffnen oder zu übernehmen, benötigen Sie eine Betriebsbewilligung Gastgewerbe. Wie Sie vorgehen müssen und welche Angaben wir von Ihnen benötigen, erfahren Sie hier.

Hinweis

Bei Fragen zum digitalen Betriebsbewilligungsformular Gastgewerbe kontaktieren Sie bitte die Gemeinde, in welcher sich der Betrieb befindet.

Zum Einreichen des Gesuchs müssen Sie folgende Unterlagen bereithalten:

Das Formular kann bei Bedarf gespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigt werden.

So gehen Sie vor

Schritt
1

Prüfen Sie vorgängig, ob die erforderliche Baubewilligung vorliegt.

Schritt
2

Für eine Betriebsbewilligung E (Lokal für nicht öffentliche Veranstaltungen) können Sie diesen Schritt überspringen.

Erstellen Sie die Dokumentation zur Selbstkontrolle und laden Sie diese im Gesuch um Betriebsbewilligung hoch.

Anleitung zum Erstellen einer Selbstkontrolle

Schritt
3

Füllen Sie das Gesuch um Betriebsbewilligung Gastgewerbe vollständig aus.

Schritt
4

Reichen Sie das vollständige Gesuch inkl. Beilagen (siehe Hinweis) digital ein.

Schritt
5

Das Kantonale Laboratorium prüft die Einhaltung der Hygiene- und Lebensmittelvorschriften.

Schritt
6

Die Gemeinde prüft die Vollständigkeit des Gesuchs und reicht es zusammen mit ihrem Antrag beim zuständigen Regierungsstatthalteramt ein.

Schritt
7

Das Regierungsstatthalteramt prüft das Gesuch. Sofern alle Vorgaben eingehalten werden können und das Gesuch vollständig ist, stellt das Regierungsstatthalteramt die Bewilligung aus.

Digitales Gesuchsformular

Bitte prüfen Sie nach der Anmeldung, ob Ihre Gemeinde im digitalen Gesuchsformular zur Auswahl steht. Das Projekt befindet sich in der Pilotphase und wird gestaffelt in den Gemeinden eingeführt.

Für die Erfassung eines Gesuches um Betriebsbewilligung Gastgewerbe benötigen Sie ein BE-Login (AGOV). 

Eingabefristen

Gesuche um Betriebsbewilligung Gastgewerbe sind in der Regel spätestens

  • 30 Tage vor der geplanten Übernahme / Eröffnung des bestehenden Betriebs
  • 90 Tage bei einem neuen Betrieb 

bei der Standortgemeinde einzureichen.

Bei verspäteter Eingabe besteht kein Anspruch auf eine rechtzeitige Bewilligungserteilung.

Hilfsmittel

  • FAQ Digitalisierung der Bewilligungsverfahren der Regierungsstatthalterämter

  • Anleitung "Gesuche speichern und wiederverwenden"

Für weitere Fragen zum Projekt Digitalisierung der Bewilligungsverfahren der Regierungsstatthalterämter senden Sie ein Mail an:

Geschaeftsstelle.RSTA@be.ch

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