Die Gastgewerbegesetzgebung regelt die Ausübung des Gastgewerbes und den Handel mit alkoholischen Getränken. Sie dient der Sicherheit, dem Konsumentenschutz, dem Schutz der Gesundheit sowie der Nachbarschaft und soll den Alkoholmissbrauch bekämpfen sowie die Qualität des Gastgewerbes fördern.
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- Betriebsbewilligung GastgewerbeHier gelangen Sie zu den entsprechenden Unterlagen, wenn Sie einen Gastgewerbebetrieb und/oder ein Fumoir betreiben möchten.
- Betriebsbewilligung Handel mit alkoholischen GetränkenHier erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie alkoholische Getränke verkaufen dürfen und wie Sie eine entsprechende Bewilligung erhalten.
- Überzeitbewilligung für frei wählbare AnlässeSo gehen Sie korrekt vor, wenn Sie eine Überzeitbewilligung für einen frei wählbaren Anlass beziehen möchten.
- VereinslokaleMeldung eines Vereinslokals
Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern
Im Kanton Bern sind zehn Regierungsstatthalterämter tätig. Bitte kontaktieren Sie das für Sie zuständige Regierungsstatthalteramt.
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